Sanierungsförderung

„Maßnahmen zur alten- und/oder behindertengerechten Ausstattung“

Wer kann eine Badsanierungs- Förderung beantragen?

  • Eigentümer des Gebäudes, die Wohnungseigentümergemeinschaft bzw. die in Vertretung beauftragte Hausverwaltung
  • Bauberechtigte
  • Wohnungseigentümer von Reihenhäusern, wenn die übrigen Wohnungseigentümer nach den Anforderungen des Wohnungseigentumsgesetzes schriftlich zustimmen
  • Wohnungseigentümer, Miteigentümer, Mieter sowie sonstige Nutzungsberechtigte (mit Zustimmung des Unterkunftsgebers) ausschließlich für Sanierungsmaßnahmen innerhalb der Wohnung. Eine Förderung wird nur für Wohnungen und Wohnhäuser gewährt, die mit Hauptwohnsitz (durch Eigentümer, Mieter oder sonstige Nutzungsberechtigte) genutzt werden.
  • Eigentümer/Betreiber eines Wohnheimes (kein Hauptwohnsitz erforderlich – Bestätigung des Heimbetreibers)

Wie wird gefördert?

Der Zuschuss besteht aus einem Grundbetrag und Zuschlägen. Dieser muss bei förderungskonformer Nutzung des Objektes nicht zurückbezahlt werden. Grundbetrag Abhängig von den zu erfüllenden Voraussetzungen beträgt der Prozentsatz der förderbaren Sanierungskosten 15 %, 20 % oder 30 %.

Was sind altersgerechte Maßnahmen?

  • Altersgerechte Gestaltung des Sanitärbereichs wie insbesondere Einstiegshilfen in die Badewanne, bodengleiche Dusche, Haltegriffe in der Badewanne und/oder Dusche, höhenverstellbare Waschbecken, Grundrissänderung und damit in Zusammenhang stehende Arbeiten wie z.B. Maurer-, Installations-, Fliesenleger-, Bodenleger, Elektriker-, Möbelmontage- bzw. Demontagearbeiten, sofern dies für die Errichtung der Barrierefreiheit des Bades erforderlich ist
  • Schaffung eines barrierefreien Zugangs (z.B. Rampen)
  • Errichtung eines Treppenliftes
  • Handläufe
  • Schwellenentfernung
  • Türenverbreiterung

Wer, Was, Wie genau gefördert bekommt abzuklären, ist oft etwas knifflig… BadWerk-Kunden profitieren von unserem Expertenwissen und unserer Erfahrung. Antragsformulare, Förderungs-Richtlinien und die richtigen zuständigen Behörden… all das sind für uns Abläufe mit welchen wir regelmäßig zu tun haben. Unsere Intension ist es, dein Förderungsansuchen mit Dir gemeinsam so vorzubereiten, dass es problemlos eine Genehmigung erhält.